Heute habe ich Lust auf einen thematischen Ausflug zur App auf Grund einer interessanten Rückmeldung eines App-Nutzers, der sich gerade mit „BuchenLernen“ auf seine Prüfung vorbereitet. Er vermisst die „Aktiven und Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)“ in der App.

Die Rezension

Im Original liest sich das so (alle Rezensionen sind im App Store einsehbar):

„Ey der Boss… – Version 1.0.3 – Aug 1, 2013
Genial! Endlich habe ich die DB verstanden. Leider fehlte mir allerdings für meine Klausur die Aktive und Passive Rechnungsabgrenzung! Bitte noch hinzufügen, diese ist so wichtig das man sie einfach nicht weglassen darf.“

Tatsächlich ein spannendes Feedback und einer ausführlichen Beantwortung wert, es ist sicher auch für alle interessant, die sich für die App interessieren und den Umfang kennen möchten.

Nachfolgend deshalb unser „Feedback zum Feedback“, was wir übrigens zukünftig häufiger machen und mit dem Hashtag #FeeFee versehen auch auf Twitter und Facebook kommunizieren werden.

Unser Feedback-Feedback

Wir – das App-Team, kein Pluralis Majestatis ;) – haben volles Verständnis, dass er das Thema gerne noch dabei gehabt hätte. Und die Mühe einer Rezension mit einem konkreten Vorschlag macht sich ja auch nicht jeder … , deshalb danke für die Kommentierung!

Es gibt aber gute Gründe dafür, dass RAPs nicht dabei sind:

  1. BuchenLernen ist ausdrücklich eine Grundlagen-App, die Soll und Haben erklärt. Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sind aber diffiziler und „höhere“ Buchhaltung.
  2. Konkret bedeutet das, dass man mit „Soll an Haben“ nicht mehr auskommt. Eine prüfungsrelevante Buchungsvariante für RAPs beinhaltet zusammengesetzte Buchungssätze, die „Soll und Soll an Haben“ oder „Soll an Haben und Haben“ beinhalten können. Das sprengt den Rahmen einer Grundlagen-App.
  3. RAPs gehören zu einer „Familie“ an Buchungssätzen, die alle zwei schwierige Buchhaltungsprobleme ansprechen, nämlich die Buchung über Rechnungsperioden hinweg UND die Trennung von Liquidität und Erfolg. Nur wer beides verstanden hat und zusammengesetzt buchen kann, kann sich an RAPs wagen. Auch das ginge weit über eine Grundlagen-App hinaus.
  4. Wer RAP erklärt, muss auch „Rückstellungen“ und „Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten“ erklären, alles „höhere“ Buchhaltung, sonst beschweren sich Lernende zurecht, dass diese anderen Teile der gleichen Buchungsfamilie nicht angesprochen wurden.
  5. Und schließlich: Auch programmiertechnisch wären zusammengesetzte Buchungssätze zusätzlich zu integrieren gewesen. Wir hätten den Umfang, die Entwicklungsdauer und den Preis der App doch deutlich ausweiten müssen.

Das waren die Gründe, weshalb RAPs nicht in der App enthalten sind. Aber nichtsdestotrotz hat „Ey, der Boss …“ natürlich thematisch ein sehr relevantes Thema angesprochen – wir drücken die Daumen, dass das Lehrbuch dies ausgleicht und für eine TOP-Prüfung!

Kurze Hinweise zu Rechnungsabgrenzungsposten

So, damit auch andere einen kleinen Hinweis bekommen, wohin die Reise bei Rechnungsabgrenzungsposten geht und um ein paar kleine Tipps zu hinterlassen, folgt noch eine Kurzinfo zum Thema – allerdings mit der Bitte um Verständnis, dass wir im Grundsatz keine weiteren buchhalterischen Erklärungen abgeben und auch keine Nachfragen dazu beantworten können, Nachhilfefragen würden uns überschwemmen. Daher nur kurz und knapp im Stil der App:

„Bezahlst Du als Unternehmen einen Aufwand im Voraus in voller Höhe, der sich jedoch teilweise auf eine folgende Rechnungsperiode bezieht, dann lautet diese Buchung im Sinne der App-Struktur zunächst ganz banal „Eigenkapital an Umlaufvermögen“ (speziell: Aufwand an Umlaufvermögen, noch spezieller, im Fall einer Mietvorauszahlung „Mietaufwand an Bank“).

Das stimmt aber nicht so ganz: Zahlst Du im Oktober die Miete im Voraus bis März nächstes Jahr, fließt zwar das Geld sofort in voller Höhe ab, aber der Aufwand gehört nur zum Teil in dieses Jahr – die Monate Januar bis März werden ja dann vom neuen Jahr verursacht. Also musst Du den Teil, der das nächste Jahr betrifft, aus dem Aufwand wieder aus- und erst nächstes Jahr in den dortigen Aufwand einbuchen, was das Bankkonto aber nicht berühren darf, denn das Geld an sich ist ja weg.

Also lautet die Korrekturbuchung am Jahresende generell „???-Konto an Eigenkapital“, genauer: „???-Konto an Mietaufwandskonto (im Haben zum Ausgleich des zu hoch gebuchten Aufwands). Das ???-Konto ist, wie gesagt, NICHT das Konto Bank, denn das Geld fließt ja nicht zurück. Dieses ???-Konto heißt „Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten“, ist wie Umlaufvermögen zu betrachten, wird aber in Bilanzen ergänzend zum Anlage- und Umlaufvermögen separat ausgewiesen und stellt, vereinfacht gesagt, am Jahresende eine Art Forderung an den Vermieter dar, nächstes Jahr die Räumlichkeiten bereit stellen zu müssen. Dieser Anspruch ist so etwas wie ein Vermögensgegenstand und wird daher auf er Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.“

Hinweis zum Schluss

Zwei Worte zur Warnung: Profis buchen mit zusammengesetzten Buchungssätzen, denn es gibt zwei Möglichkeiten, RAPS zu buchen und im neuen Jahr wird der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten dazu genutzt, von dort aus die Miete in den Aufwand einzubuchen, aber das würde hier zu weit führen. Für die Prüfung musst Du Dein Lehrbuch auf jeden Fall für die Buchungen mit zusammengesetzten Buchungssätzen konsultieren!

Wir wünschen viel Erfolg bei der Prüfung!