Doppik

Doppik ist ein Kunstwort und bedeutet, da sind sich die Experten nicht ganz einig,  „doppelte Buchführung in Kommunen“ oder „doppelte Buchführung in Konten“, je nach Lesart. Damit soll die Einführung der in der freien Wirtschaft gebräuchlichen doppelten Buchführung im öffentlichen Dienst bezeichnet werden.

Mit ihr werden Bilanzen erstellt, wie in der freien Wirtschaft auch, und die Auswertungen (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen etc.) sollen bessere Entscheidungen ermöglichen.

Dem ist auch sicher so, allerdings müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein:

  • die Entscheider verstehen die Zahlen
  • das Rechnungswesen ist sinnvoll aufgebaut

Fehlt es an einem von beiden, könnte die Doppik mehr Probleme als Lösungen verursachen. Das liegt dann allerdings nicht an der Doppik an sich, sie ist ein exzellentes System, wenn man es zu nutzen weiß, sondern an den beiden genannten Faktoren.

Aber abwarten. Man wird sehen.

Doppik in Kommunen

Darum geht es: Der Staat (und die Kirchen, dazu in kommenden Blogposts mehr)  arbeiten seit Jahrhunderten mit der „Kameralistik“, das ist eine Form der Buchführung, die lediglich Geldzuflüsse und Geldabflüsse erfasst. Die doppelte Buchführung hingegen erfasst alle Wertveränderungen, auch solche, die nicht mt einem Geldfluss zusammenhängen, etwa Abschreibungen und Rückstellungen.

Deshalb lässt eine doppelte Buchführung erheblich genauere Erfassungen aller Wertänderungen zu, die später für Auswertungen und daraus folgernd besser für Entscheidungen genutzt werden können.

Da man  nicht einfach von „doppelter Buchführung“ wie in der Privatwirtschaft reden wollte und weil es andere Rechtsgrundlagen für die Buchführung in Kommunen gibt, wurde ein neuer Begriff benötigt: Die Doppik eben.

„Doppelte Buchführung in Kommunen“ gefällt mir besser als „doppelte Buchführung in Konten“, denn natürlich erfolgen Buchungen in Konten, auf was denn sonst?

Und warum „in Kommunen“ (und nicht etwa „in Ländern“ oder „beim Bund“)? Nun, zunächst wurde die Doppik in Kommunen eingeführt, ob höhere staatliche Ebenen nachziehen, bleibt abzuwarten. Könnte man dann Doppilä oder Dobeibu nennen ;).

Doppik und ihr Auswirkungen

Die Doppik weist schneller und klarer aus, welche Auswirkungen bestimmte Entscheidungen haben. Beispielsweise erfasst die Kameralistik Pensionsverpflichtungen erst dann, wenn sie tatsächlich gezahlt werden und nicht dann, wenn sie entstehen.

Werden heute Beamte eingestellt, die erst in 40 Jahren Pensionen erhalten, tragen die späteren Generationen die Last. Damit kann eine staatliche Institution lustig weitere Beamte einstellen, um die daraus resultierenden späten Pensionslasten muss sie nicht kümmern.

Mit der Doppik ist das anders, dort werden schon bei Entstehen der Pensionslasten Rückstellungen gebildet. Mit diesen Rückstellungen wird zwar zunächst kein Geld auf die Seite gelegt, aber die Verpflichtung wird immerhin ausgewiesen und steht für die politische Diskussion oder ergänzende Maßnahmen zur Verfügung.