Aktivierte Eigenleistungen verstehen
Wer die Denkweise bei den Bestandsveränderungen verstanden hat, dem werden auch Aktivierte Eigenleistungen einleuchten. Der Grundgedanke ist der gleiche. Es geht darum, dass ein Unternehmen Werte schafft, die aber nicht zu Umsatzerlösen führen. Und, dass diese geschaffenen Werte zur korrekten Gewinnermittlung als Ertrag gebucht werden müssen: damit erscheinen sie in der BWA.
Konkret geht es um Gegenstände des Anlagevermögens, die ein Unternehmen für sich selbst produziert. Ein klassisches Beispiel wäre ein Autohersteller, der eines der hergestellten Autos für den eigenen Fuhrpark nutzt, anstatt es zu verkaufen.
Die Aufwendungen zur Produktion des Fahrzeugs vermindern den Gewinn. Dies verschlechtert das Ergebnis, und weil durch die Eigennutzung kein Umsatz entsteht (das Fahrzeug wird ja nicht verkauft), wird der geschaffene Wert, das Fahrzeug, nicht als Ertrag ausgewiesen.
Damit aber ist die Vermögenssituation des Unternehmens zu schlecht dargestellt, denn selbstverständlich hat das Fahrzeug einen Wert, der dem Unternehmen jetzt gehört. Der Wagen ist mit seiner Fertigstellung ein Gegenstand des Anlagevermögens geworden und diesen Wertzuwachs muss man ausweisen.
Aktivierte Eigenleistungen buchen
Der Ausweis des Fahrzeugs als nun neuer Gegenstand des Anlagevermögens erfolgt durch eine Buchung. Der kaufmännische Charakter des Buchungssatzes lautet: „Anlagevermögen an Eigenkapital“. Oder, mit den passenden Einzelkonten: „Fuhrpark an Erträge aus Aktivierten Eigenleistungen“. Nutzen Sie gerne meinen kostenlosen Podcast, wenn Sie Ihre Buchungskenntnisse auffrischen möchten.
Dadurch entsteht ein Ertrag, der die Aufwendungen ausgleicht, die zur Herstellung des Fahrzeugs nötig waren. So wird vermieden, dass nur der Aufwand erfasst, aber der geschaffene Wert „vergessen“ wird. Die Korrektur führt zu einem richtigeren Gewinnausweis.
Aktivierte Eigenleistungen bewerten
Was aber ist dieses Fahrzeug wert? Soll man den Verkaufspreis ansetzen, den man am Markt dafür bekommen hätte? Wie schon bei den fertigen und unfertigen Erzeugnissen macht man das nicht, Gewinne werden nur gebucht, wenn sie realisiert sind. Dies ist mangels tatsächlichen Verkaufs hier nicht der Fall.
Also werden die Aufwendungen berechnet, die zur Produktion des Fahrzeugs nötig waren, mit diesem Betrag wird das Fahrzeug bewertet. Im nächsten Blogpost gehe ich näher auf Bewertungsfragen ein. Die darin genannten Grundsätze gelten analog auch für die Bewertung der Aktivierten Eigenleistungen.