Rückstellungen

Rückstellungen beim Jahresabschluss sind das am meisten missverstandene Element in der doppelten Buchführung – bis hin zu den Wirtschaftsnachrichten, in denen selbst Fachreporter fehlerhaft darüber berichten.

Stellen Sie sich eine Bilanz mit der Position: „Rückstellungen für Schadenersatz 16 Milliarden Euro“ vor. Was heißt das? (Und wenn Ihnen das übertrieben vorkommt: Schauen Sie mal bei Volkswagen oder der Deutsche Bank nach). Was also bedeutet es, wenn ein Unternehmen Rückstellungen bildet?

Die häufigste Fehlannahme ist, dass ein Geldbetrag zurückgelegt würde, also wie auf ein Sparkonto verschoben, damit von diesem Geld später die erwarteten Zahlungen, auf Grund derer die Rückstellungen beim Jahresabschluss gebildet wurden, auch tatsächlich geleistet werden können. Weit gefehlt! Ja, eine zukünftige Auszahlung von Geld wird erwartet, aber das heißt noch lange nicht, dass deshalb Geld auf die Seite gelegt wird.

Grundlagen von Rückstellungen

Tatsächlich basieren Rückstellungen beim Jahresabschluss auf einem wirtschaftliches Ereignis, das in diesem Jahr passiert, das einen Aufwand darstellt (also das Unternehmen ärmer macht), aber erst für die Zukunft Geldabflüsse auslöst. Beispielsweise der Eingang einer Schadenersatzklage bei VW, die befürchten lässt, dass in den nächsten Jahren Gelder an die Kunden in den USA ausgezahlt werden müssen (nicht an die in Deutschland, aber da wollen wir jetzt mal kein Fass aufmachen ;).

Das „ärmer werden“, der Aufwand, gehört in dieses Jahr, er ist durch den Eingang der Schadenersatzklage jetzt eingetreten, zumindest mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, deshalb soll auch dieses Jahr damit belastet werden und nicht erst eines der späteren Jahre, wenn der damit zusammenhängende Geldfluss dann (wahrscheinlich) eintritt. „Wahrscheinlich“ deshalb, weil man den Prozess ja auch gewinnen könnte oder nur ein Teil der befürchteten Strafzahlung fällig wird, deshalb sind Rückstellungen immer im Ungefähren.

Damit sollen die Eigentümer, die Geschäftsführung und außenstehende Dritte wie Mitarbeiter oder Gläubiger schon jetzt über Buchhaltung und Bilanz korrekt darüber informiert werden, dass das Unternehmen am Jahresende schlechter dasteht, also ein Risiko gegeben ist.

Gründe für die Rückstellungsbildung

Bucht man dieses „ärmer werden“ nämlich erst in den Folgejahren, wenn tatsächlich das Geld fließt, dann werden die im jetzigen Jahr aufgetretenen Probleme wie Schadenersatzforderungen oder eingegangene Verpflichtungen wie Pensionszusagen solange verheimlicht und nicht in der Buchhaltung ausgewiesen, bis später tatsächlich der Geldabfluss erfolgt.

Das soll nicht sein, dass solche Sachverhalte unbemerkt bleiben können, denn die Bilanzadressaten sollen über die tatsächliche Unternehmenssituation wahrhaftig informiert werden. Das ist ein ganz wichtiges Merkmal von Rückstellungen beim Jahresabschluss: Dass die späteren Geldabflüsse nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwartet werden, aber weder deren tatsächliches Eintreten, noch die genaue Höhe, noch der genaue Zeitpunkt oder die Dauer feststehen.

Rückstellungen sind mit Unsicherheit verbunden. Sie bilden Ereignisse ab, die in einem Wirtschaftsjahr passieren, Unternehmen wahrscheinlich ärmer machen und für die Zukunft Geldabflüsse befürchten lassen.

Berechnung von Rückstellungen

Weil noch kein Geld fließt in diesem Jahr, fehlt die Buchungsgrundlage, deshalb berechnet man die Höhe des erwarteten „ärmer werdens“, die in dieses Jahr gehört, und bucht damit eine Rückstellung. Aber man legt eben kein Geld auf die Seite, auch wenn die Ursache der Rückstellungsbildung darin besteht, dass man später Geld benötigt.

Wenn aber kein Geld auf die Seite gelegt wird, was ist dann der Sinn einer Rückstellungsbildung? Ganz einfach: Der Sinn besteht darin, dieses Jahr gewinnmindernd(!) auszuweisen, dass man ärmer geworden ist. Es geht also nicht darum, Geld zurückzulegen, Geld anzusparen und somit die zukünftige Liquidität zu sichern, sondern den Aufwand in dem Jahr zu erfassen, in dem er eingetreten ist. Nur das ist der Sinn der Rückstellungsbildung.

Berechnet werden Rückstellungen auf unterschiedliche Art und Weise, je nach Art der Rückstellung. Für Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematische Gutachten erstellt, bei einer Schadenersatzforderung kann die Höhe des geforderten Betrags die Grundlage bilden.

Buchung einer Rückstellung

Wie lautet die Buchung? „Eigenkapital an Fremdkapital“! Da es ein Aufwand ist, ein „ärmer werden“, sinkt der Gewinn, deshalb ist das Eigenkapital betroffen. Dafür nutzt man die entsprechenden Aufwandskosten, die nichts anderes sind als Unterkonten des Eigenkapitals, zum Beispiel „Aufwendungen für Schadenersatz“.

Die Gegenbuchung ist im Fremdkapital, denn da der spätere Empfänger seinen Schadenersatz noch nicht bekommen hat, schuldet man diesem so lange das Geld – und Schulden sind Fremdkapital. Das ist die Denkweise dahinter. Das Fremdkapitalkonto heißt „Rückstellungen“, es gibt dann in der Bilanz „Rückstellungen für Schadenersatz“, Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen“ und viele weitere Rückstellungsarten mehr.

Bilanzausweis von Rückstellungen

Rückstellungen beim Jahresabschluss werden in der Bilanz zusätzlich zum Eigenkapital und Fremdkapital ausgewiesen.

Was bedeuten Rückstellungen beim Jahresabschluss für Ihr Unternehmen?

Rückstellungen mindern den Gewinn. Und das hat die üblichen Folgen: Weniger Steuern, aber auch weniger Kreditwürdigkeit, geringere Ausschüttungsmöglicheiten und ein insgesamt schlechteres Bild der Unternehmenssituation.

Weil Rückstellungen auf Grund der Ungewissheit nicht exakt beziffert werden können, haben Sie einen Spielraum, wie hoch Sie sie ansetzen wollen, und damit können Sie auch den Gewinn steuern! Informationen zu weiteren Möglichkeiten der Gewinnsteuerung finden Sie hier.

Überlassen Sie dies nicht alleine der Steuerberatung. Diese bildet Rückstellungen nach „Schema F“, wenn sie keine Hinweise von Ihnen bekommt, ob Sie lieber höhere oder niedrigere Ergebnisse ausweisen möchten. Das kann sie auch nicht wissen, wenn Sie nichts sagen. Gute Steuerberater/-innen fragen aktiv nach, welche Rückstellungspolitik Sie wünschen, aber leider machen das nicht alle. Übrigens auch in Indiz, um die Kompetenz und das Engagement Ihrer Steuerberatung zu beurteilen.

Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass Sie möglichst realistische Rückstellungen bilden. Andere Ziele sollten Sie nur berücksichtigen, wenn damit eine realistische Darstellung der Unternehmensklage nicht gefährdet wird.

Auflösung von Rückstellungen

Schlussendlich sollten Sie noch wissen, dass Rückstellungen, wenn der erwartete Geldabfluss in Zukunft nicht eintritt, etwa weil das Unternehmen den Schadenersatzprozess gewinnt, wieder aufgelöst werden müssen. Nicht rückwirkend für das Jahr, in dem sie gebildet wurden, sondern in dem späteren Jahr, in dem klar wird, dass sie nicht eintreten werden. Damit werden sie in diesem Jahr dann ertragswirksam und erhöhen den Gewinn: Wenn Schulden an Dritte entfallen, ist das ein Wertzuwachs, ein Ertrag, und damit gewinnsteigernd und steuerpflichtig.

Das sollten Sie als Anregung mitnehmen:

  • gestalten Sie Ihre Rückstellungen aktiv
  • lassen Sie sich beraten, welche gesetzlich zulässigen Möglichkeiten bestehen, um Rückstellung so zu bilden, wie es Ihren Bilanzierungswünschen (Ergebniswünschen) entspricht
  • machen Sie sich bewusst, dass Sie damit nicht (!) liquiditätsmäßig vorgesorgt haben für die erwarteten kommenden Geldabflüsse, und dass Sie dies mit separaten Liquiditätsmaßnahmen lösen müssen
  • dass Rückstellungen höchstens indirekte positive Wirkung auf die Liquidität haben, etwa weil in dem Jahr der Rückstellungsbildung weniger Steuern gezahlt oder weniger Gewinnanteile ausschüttet werden, dass aber auch das schon Gewinne und Ausschüttungsforderungen der Gesellschafter überhaupt voraussetzt.

Tipp: Kümmern Sie sich um Ihre Rückstellungspolitik! Weitere Informationen zu Rückstellungen finden Sie auch bei Lexware .