Geschäftsvorfall: Privatentnahme eines Goldbarrens, der für die Weiterverarbeitung in der Produktion gedacht war.

Eigentümer müssen ihre Entnahmen nicht unbedingt in bar oder per Überweisung durchführen, sie können durchaus auch Sachwerte des Umlaufvermögens entnehmen, etwa diesen Goldbarren, der in diesem Fall zum Umlaufvermögen gehört. Entnahmen dieser Art gelten vor allem für Personengesellschaften, die rechtlichen Beschränkungen bei Kapitalgesellschaften sind nicht Gegenstand dieses Blogs, hier geht es nur um die rein betriebswirtschaftliche Wirkungsweise von Entnahmen.

Der Wert des Goldbarrens muss korrekt ermittelt werden und dann wird dies wie jede andere Entnahme auch gebucht. Wir gehen davon aus, dass der Goldbarren zu seinem Buchwert entnommen werden kann. Bitte beachten Sie, dass man in Kapitalgesellschaften nicht einfach Werte – ob in Geld oder in Gütern – „entnehmen“ kann, sondern dass dazu Beschlüsse der Eigentümer nötig sind. Das ändert aber nichts am Prinzip dieses Buchungssatzes.

Bilanzwirkung der Privatentnahme

Werden Sachentnahmen aus dem Umlaufvermögen getätigt, so reduziert sich dieses, in diesem Fall auf dem Konto „Goldlager“ auf dessen rechter Seite im Haben. Das Konto Entnahmen aus dem Bereich Eigenkapital ist das Gegenkonto, genau wie bei Barentnahmen oder Überweisungen auch, schließlich  ist es dem Unternehmen egal, in welcher Form Eigentümer ihre Einlagen zurückerhalten, Hauptsache, die sinkende Schuld an sie, das Eigenkapital, wird richtig erfasst.

Erfolgswirkung der Privatentnahme

Die Entnahme von Sachwerten ist nicht erfolgswirksam, hat also keine Gewinn- oder Verlustwirkung, denn weniger Umlaufvermögen in Form von Goldbarren bedeutet zwar einen Wertabfluss, dieser wird aber durch die gesunkenen Eigenkapitalschulden an die Eigentümer im gleichen Moment neutralisiert, unterm Strich wird das Unternehmen nicht „ärmer“, die Kapitalentnahme ist also kein Aufwand.

Liquiditätswirkung der Privatentnahme

Das Unternehmen verliert kein Geld, eine Liquiditätswirkung ist somit nicht gegeben, aber auch Gold würde man einem erweiterten Liquiditätsbegriff zurechnen, denn es lässt sich schnell zu Geld machen und insofern ist eine gewisse Liquiditätswirkung gegeben – aber eben nicht im engeren Sinne, wenn man nur Barmittel und Sichteinlagen auf dem Girokonto meint.


Kaufmännischer Charakter der Privatentnahme zu Buchwerten:
„Eigenkapital (Entnahmen) an Umlaufvermögen (Goldlager)“, Bilanzverkürzung ohne Liquiditäts- oder Erfolgswirkung.


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