Geschäftsvorfall: Zielzahlung eines Materialeinkaufs in bar
Überrascht? Wenn Sie die Zielzahlung der Lieferantenverbindlicheiten für zuvor gekaufte Güter des Anlagevermögens bei den früheren Geschäftvorfällen noch in Erinnerung haben, fällt Ihnen sicher auf, das diese genauso gebucht wurden.
Lassen Sie sich nicht aufs Glatteis führen. Wenn Lieferantenverbindlichkeiten fällig werden, dann sinkt immer das Fremdkapital und Kasse oder Bank aus dem Umlaufvermögen sinken auch. Wofür die Verbindlichkeiten ursprünglich entstanden waren, ist gleichgültig, das wurde bei den ursprünglichen Buchungen schon berücksichtigt, indem auf Anlagevermögen oder Umlaufvermögen gebucht wurde, je nachdem, was angeschafft wurde. Die Zielzahlung, also die Übergabe des Bargelds bei Fälligkeit an den Lieferanten ist dann die Grundlage für die Buchung, nicht die Frage, wofür diese Lieferantenverbindlichkeit ursprünglich genutzt wurde.
Die spätere Zielzahlung läuft also immer gleich ab.
Bilanzwirkung der Zielzahlung eines Materialeinkaufs in bar
Weil die Verbindlichkeiten an den Lieferanten nun getilgt werden, sinkt das Fremdkapital auf seiner linken Seite im Soll, gleichzeitig sinkt das Umlaufvermögen (Kasse) auf seiner rechten Seite im Haben.
Es handelt sich um eine Bilanzverkürzung. Die Bilanzsumme wird kleiner, weil sowohl ein Konto der Aktivseite, also auch eines der Passivseite im Wert sinkt.
Erfolgswirkung der Zielzahlung eines Materialeinkaufs in bar
Der Gewinn wird von diesem Geschäftsvorfall nicht beeinträchtigt. Moment, könnten Sie sagen, wir müssen doch Geld hergeben und verlieren damit Werte. Das stimmt zwar, aber dafür sinken durch die Zielzahlung auch ihre Schulden, was einen Wertzuwachs darstellt, beides gleicht sich exakt aus und insgesamt ist der Geschäftsvorfall erfolgsneutral.
Liquiditätswirkung der Zielzahlung eines Materialeinkaufs in bar
Das Unternehmen verliert durch die Barzahlung Geld, somit ist eine Liquiditätswirkung gegeben.
Kaufmännischer Charakter der Zielzahlung eines Materialeinkaufs in bar:
„Fremdkapital (Lieferantenverbindlichkeiten) an Umlaufvermögen (Kasse)“, Aktivtausch mit Liquiditäts-, aber ohne Erfolgswirkung.
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