Geschäftsvorfall: Sacheinlage von Anlagevermögen

Eigentümer müssen nicht unbedingt Geld in bar oder per Überweisung zur Verfügung stellen. Sie können das Unternehmen auch mit Sachwerten ausstatten, etwa indem sie ihr Privatfahrzeug oder eine Immobilie aus ihrem Privatbesitz in das Unternehmen einlegen. Der Wert, dem diese Kapitaleinlage zuzumessen ist, muss sorgfältig ermittelt werden und wird dann gebucht, weil bei Sacheinlagen die Bewertung der eingelegten Güter Einfluss auf das Eigenkapital nimmt (bei einer hohen Bewertung erhöht sich entsprechend auch das Eigenkapital stärker als bei einer niedrigeren Bewertung).

In diesem Fall legen Eigentümer Sachwerte ein, die dem Unternehmen langfristig (mehr als ein Jahr) zur Verfügung stehen sollen, daher erhöht die Sacheinlage das Anlagevermögen.

Bilanzwirkung einer Sacheinlage von Anlagevermögen

Werden Kapitaleinlagen als langfristig verfügbare Sachwerte geleistet, so erhöht sich das Anlagevermögen auf seiner linken Seite im Soll, in diesem Beispiel das Konto Immobilien oder Fuhrpark. Gleichzeitig steigen – wie bei eine Einlage von Geld auch – die Schulden des Unternehmens an die Eigentümer, also das Eigenkapital auf seiner rechten Seite im Haben (Einlagen).

Es handelt sich um eine Bilanzverlängerung. Die Bilanzsumme wird größer, weil sowohl ein Konto der Aktivseite (das Anlagevermögen), als  auch eines der Passivseite (Eigenkapital) im Wert steigt.

Erfolgswirkung einer Sacheinlage von Anlagevermögen

Die Kapitaleinlage ist nicht gewinnwirksam, denn mehr Anlagevermögen bedeutet zwar einen Wertzuwachs, dieser wird aber durch die gestiegenen Eigenkapitalschulden an die Eigentümer im gleichen Moment wieder neutralisiert, unterm Strich wird das Unternehmen nicht „reicher“, es liegt also kein Ertrag vor.

Liquiditätswirkung einer Sacheinlage von Anlagevermögen

Das Unternehmen erhält kein Geld, eine Liquiditätswirkung ist somit nicht gegeben. Ein interessanter Buchungssatz, weil er weder einen Geldfluss, noch eine Erfolgswirkung auslöst und es gibt eine Reihe solcher Geschäftsvorfälle.

Dieser Blogbeitrag basiert auf dem von HPRühl® entwickelten Begriff „kaufmännischer Charakter von Geschäftsvorfällen“ im Rechnungswesen.


Kaufmännischer Charakter der Sacheinlage von Anlagevermögen:
„Anlagevermögen (Immobilien bzw. Fuhrpark) an Eigenkapital (Einlagen)“, Bilanzverlängerung ohne Liquiditäts- und ohne Erfolgswirkung.


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