Geschäftsvorfall: Kapitaleinlage per Banküberweisung
Wie bei der Bareinlage gilt: Bei seiner Gründung ist ein Unternehmen ein ganz armer Schlucker. Es wurde zwar gegründet, aber es besitzt nichts: Kein Geld, keinen Fuhrpark, keine Gebäude, gar nichts. Somit kann es weder Maschinen anschaffen, noch Leute einstellen und bezahlen, es kann kein Material einkaufen und keine Werbung betreiben. Es braucht Vermögen.
Daher entschließen sich die Eigentümer, dem Unternehmen Geld zur Verfügung zu stellen. Man sagt, sie leisten eine Eigenkapitaleinlage. Und in diesem Beispiel erfolgt sie durch Banküberweisung von den Privatkonten der Eigentümer auf das Bankkonto des Unternehmens.
Bilanzauswirkung einer Kapitaleinlage per Banküberweisung
Die Wirkung auf die Bilanz ist die gleiche wie bei der Bareinlage: Werden Kapitaleinlagen überwiesen, überlassen Eigentümer dem Unternehmen Geld aus ihrem Privatvermögen, damit es mit dem Geld wirtschaften kann. Durch die Überweisung sind das Girokonto (Kontokorrent) aus dem Bereich Umlaufvermögen (UV) und das Konto Einlagen aus dem Bereich Eigenkapital (EK) beide gewachsen: die Schulden des Unternehmens an seine Eigentümer steigen, das Eigenkapital also, aber das Firmenbankkonto auch.
Es handelt sich um eine Bilanzverlängerung. Die Bilanzsumme wird größer, weil sowohl ein Konto der Aktivseite, also auch eines der Passivseite im Wert steigt. Das Anlagevermögen (AV) und das Fremdkapital (FK) werden nicht berührt.
Erfolgswirkung einer Kapitaleinlage per Banküberweisung
Die Kapitaleinlage ist nicht gewinnwirksam, denn mehr Geld auf der Bank bedeutet zwar einen Wertzuwachs, dieser wird aber durch die gestiegenen Eigenkapitalschulden an die Eigentümer im gleichen Moment wieder neutralisiert, unterm Strich wird das Unternehmen nicht „reicher“, kein Ertrag also.
Liquiditätswirkung einer Kapitaleinlage per Banküberweisung
Das Unternehmen erhält mehr Geld, die Liquiditätswirkung ist somit positiv, obwohl der Gewinn nicht gestiegen ist. Auch hier ist streng zwischen Kapitalfluss und Erfolgswirkung zu unterscheiden: Obwohl keine Gewinnwirkung gegeben ist, wurde dennoch ein Geldzufluss erzielt.
Dieser Blogbeitrag basiert auf dem von HPRühl® entwickelten Begriff „kaufmännischer Charakter von Geschäftsvorfällen“ im Rechnungswesen.
Kaufmännischer Charakter einer Kapitaleinlage durch Überweisung:
„Umlaufvermögen (Bank) an Eigenkapital (Einlagen)“, Bilanzverlängerung mit Liquiditäts-, aber ohne Erfolgswirkung.
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