Kirchliche Doppik
Genau wie der Staat, zumindest wie viele Kommunen, führen zur Zeit auch die meisten evangelischen Landeskirchen eine „Doppik“ ein.
Zwar passt hier die Bezeichnung „Doppelte Buchführung in Kommunen“ nicht, aber da das „K“ auch hervorragend für „Kirchen“ stehen könnte, passt es wieder: Doppelte Buchführung in Kirchen!
Die Zielsetzung ist die gleiche: Es sollen wirtschaftlich bessere Entscheidungen ermöglicht werden.
Kirchliche Doppik vs. Doppelte Buchführung
Im Wesenskern gibt es keine Unterschied zwischen doppelter Buchführung in der freien Wirtschaft und der in Kirchen: Das Grundprinzip ist dasselbe!
Beide arbeiten mit Soll und Haben, mit T-Konten, sie erfassen Wertveränderungen wie Rückstellungen und Abschreibungen, erstellen über die Inventur ein Inventar und daraus über die Bewertungen eine Bilanz, sie trennen zwischen Liquidität und Erfolg und haben im Grundsatz die gleiche kaufmännische Denkweise.
Unterschiede zwischen doppelter und kirchlicher doppelter Buchführung bestehen dennoch: Die Rechtsgrundlagen sind unterschiedlich. Während sich die kaufmännische Buchführung zunächst am Handelsgesetzbuch orientiert, hat die Kirche eigene Vorschriften.
Beispiel Bilanzschema
Zum Beispiel sieht das Bilanzschema etwas anders aus, Bewertungen können anders vorgenommen werden, es gibt die so genannten „nicht realisierbaren Anlagegüter“, aber das zeigt sich erst auf den zweiten Blick. Legt man eine kirchliche und eine Unternehmensbilanz nebeneinander, sehen sie zunächst im Aufbau gleich aus.
Schwierigkeiten ergeben sich besonders bei der Bewertung von religiösen oder kulturellen Gütern wie wertvolle Altäre, alte Bibeln, Kirchenbauten und weiterer Vermögengegenstände, die man vielleicht bewerten und verkaufen könnte, dies aber aus religiösen oder kulturellen Gründen eben nie tun würde.
Das ist schon ein Unterschied zur freien Wirtschaft, aber das Grundprinzip der doppelten Buchführung ändert sich deshalb dennoch nicht, die Systematik bleibt die gleiche.