Der eigentliche Geschäftszweck
Unternehmen werden gegründet, weil jemand überzeugt ist, mit einem bestimmten Angebot an Waren und Dienstleistung Geld verdienen zu können. Das ist die ursprünglich Geschäftsidee. Offiziell spricht man vom „Geschäftszweck“.
Nun erzielen Unternehmen in der Regel aber auch Erträge (Geschäftsvorfälle, die den Gewinn steigern), die nichts mit diesem ursprünglichen, dem „eigentlichen“ Geschäftszweck zu tun haben.
Beispiel: Der eigentliche Geschäftszweck einer Metzgerei ist die Gewinnerzielung mit dem Verkauf von Wurst- und Fleischwaren. Es kann aber durchaus sein, dass diese Metzgerei in guten Jahren etwas mehr Geld auf dem Konto hat, als sie braucht. Sie könnte den überschüssigen Betrag auf einem Festgeldkonto anlegen. (Die Älteren erinnern sich: früher gab es mal Zinsen auf Geldanlagen), und so würde die Metzgerei ihren Gewinn neben dem Wurstverkauf auch durch Geldanlagen steigern.
Auswirkungen auf die BWA
Diese Erträge aber haben nichts mehr mit dem eigentlichen Geschäftszweck zu tun: Man nennt sie deshalb die „neutralen Erträge“. Entsprechend gibt es auch neutrale Aufwendungen: Geschäftsvorfälle, die das Unternehmen ärmer machen, wobei diese Aufwendungen nichts mit dem eigentlichen Geschäftszweck zu tun haben.
Dazu zählen auch Geschäftsvorfälle, die periodenfremd sind, also nicht in den betrachteten Zeitraum gehören. Erhält man nach der Insolvenz eines Kunden und dem damit verbunden Forderungsverlust Jahre später doch noch eine Zahlung, so ist diese Zahlung dann ein Ertrag. Allerdings ein neutraler: Dieser Vorgang kommt aus einer anderen Rechnungsperiode.
Solche Forderungen weist man in der BWA, die wie eine Tabelle aufgebaut ist, weiter unten aus. Also nicht oben bei den Umsatzerlösen und anderen betriebsbedingten Erträgen, sondern in einer unteren Zeile nach dem sogenannten Betriebsergebnis. Damit werden die neutralen Aufwendungen und Erträge besser ersichtlich und man kann die Profitabilität der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit besser einschätzen.
Gesetzliche und betriebswirtschaftliche Sichtweise
Die Tendenz geht dahin, immer weniger zwischen betrieblichen und neutralen Aufwendungen und Erträgen zu unterscheiden. Die gesetzlichen Vorgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) führen verstärkt dazu, die Grenze zwischen neutralen und betriebsbedingten Ergebnissen zu verwischen und tendenziell fast alles als „betriebsbedingt“ zu betrachten.
Wenn Ihnen womöglich der Zusammenhang – oder besser: der Unterschied – zwischen GuV und BWA nicht sofort klar ist, bitte ich um etwas Geduld: Ich gehe in folgenden Blogposts näher darauf ein, wie sich die BWA von der Gewinn- und Verlustrechnung unterscheidet.
Vorab ganz grob gesagt, zeigt auch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) die Aufwendungen und Erträge an, so wie die BWA auch, allerdings ist der Ausweis in der GuV etwas anders gegliedert, hat teilweise andere Zwischensummen und vor allem ist die GuV in Gliederung und Aufbau streng gesetzlich geregelt, die BWA aber nicht. Deshalb orientiert sich die BWA zwar zunächst an der GuV, ändert aber immer dort etwas ab, wo es betriebswirtschaftlich sinnvoller erscheint, oder sie fügt auch Dinge hinzu.
Freier Ausweis in der BWA
Diese gesetzlichen Änderungen müssen die BWA also nicht betreffen – schließlich ist man dort frei im Ausweis und kann und sollte sich mehr an betriebswirtschaftlichen Erfordernissen orientieren. Ich halte es für sinnvoll, weiterhin zu wissen, welche Ergebnisse betriebsbedingt sind und welche nicht. Nur so weiß man, ob der eigentliche Geschäftszweck eine gute Idee war. Aber das ist meine subjektive Einschätzung.
Weil sich der Aufbau der BWA zunächst an der GuV orientiert, wird sich tendenziell auch die BWA entsprechend ändern. Wer jedoch weiterhin die neutralen Ergebnisse klar sehen möchte, sollte einfach die neutralen Positionen weiterhin „unten“ in der BWA ausweisen: schließlich sind Sie frei bei der Gestaltung Ihrer BWA. Sagen Sie Ihrer Steuerberatung oder Buchhaltung, wie Sie Ihre BWA gerne hätten.
Übrigens: Ich freue mich auf Diskussionen! Die Kommentarfunktion ist nur deshalb nicht freigeschaltet, weil bezüglich der DSGVO noch etwas Klärungsbedarf besteht. Ich warte deshalb noch ab, aber mittelfristig wird die Kommentarfunktion wiederkommen.