Jahresabschluss: Aufgabe
Der Jahresabschluss ermittelt im Wesentlichen neben den Vermögenswerten und den Schulden zu einem bestimmten Stichtag (Bilanz) auch den Jahreserfolg, also Gewinn oder Verlust, der mit in die Bilanz einfließt.
Hört sich langweilig an? Ist es aber keineswegs, da steckt für Entscheider einiges an Potential dahinter: Es ist nämlich nicht eindeutig auf den Cent genau vorherbestimmt, wie das Bilanzergebnis auszusehen hat, wenn der letzte Geschäftsvorfall passiert ist und sich dann scheinbar nichts mehr tut.
Einflussmöglichkeiten auf den Jahresabschluss
Denn auch wenn das Geschäftsjahr vorbei ist, gibt es sowohl bei den Bilanzansätzen (bei der Bewertung der Vermögensteile und Schulden), als auch bei der Gewinnermittlung über die Gewinn- und Verlustrechnung erhebliche Wahlmöglichkeiten, zum Beispiel bei der Rückstellungsbildung.
Sie können also auch nach dem Ende des Geschäftsjahres noch Einfluss nehmen auf Ihr Bilanzergebnis, auch wenn es grundsätzlich besser ist, diese Weichen schon während des Jahres zu stellen.
Wahlmöglichkeiten bei der Gewinnermittlung
Wahlmöglichkeiten bei Abschreibungen, Vorratsbewertungen, Rückstellungen und anderen Gelegenheiten ermöglichen es, den Gewinn im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu beeinflussen.
Das hat nichts Anrüchiges an sich, wenn es im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geschieht, denn tatsächlich kann man nicht zweifelsfrei festlegen, wie hoch die Aufwendungen und Erträge in manchen Fällen denn nun wirklich sind.
Nehmen Sie als Beispiel ein Fahrzeug das sich seit sechs Jahren im Firmeneigentum befindet und ursprünglich 60.000 € kostete. Ist es denn heute noch 6.000 € wert? Oder 8.000 €? Oder mehr oder weniger. So ganz exakt ist das nicht bestimmbar, deshalb gibt es völlig zu Recht in einem gewissen Rahmen Wahlmöglichkeiten.
Detailkenntnis der Gesetze für Entscheider unnötig
„Detailkenntnisse“ und „für Entscheider“, wohlgemerkt! Für die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, die Selbstständigen auf der obersten Entscheidungsebene, sind die genauen Kenntnisse dieser komplexen und sich ständig ändernden Regeln gar nicht umfassend erlernbar – dafür haben Sie Ihre Steuerberatung oder Buchhaltung.
Selbstverständlich müssen die Gesetze berücksichtig werden, aber dazu lassen Sie sich beraten. Sie müssen jedoch wissen, was Sie wollen und es Ihren Beratern mitteilen, so dass diese Ihnen sagen können, wie man das Ziel am besten erreicht.
Gewinn eher hoch oder Gewinn eher niedrig – und warum?
Beim Jahresabschluss ist zu beachten
- Mehrjährig denken!
Ein niedriger Gewinn mindert die Steuerlast. So schön sich das anhört, Sie sollten auch die Folgewirkungen beachten. Denn manche gewinnmindernden Maßnahmen, etwa hohe Abschreibungen, führen automatisch dazu, dass in den Folgejahren weniger gewinnminderndes Potential übrig bleibt.
- Steuern sparen ist nicht alles.
Ein niedriger Gewinn reduziert auch die Attraktivität für Investoren, verschlechtert womöglich das Rating und somit die Möglichkeit, überhaupt Kredite zu erhalten, oder Sie müssen diese teurer bezahlen.
- Gesellschaftersituation berücksichtigen
Niedrige Gewinne reduzieren die Möglichkeit, Gewinne auszuschütten. Das kann Ihnen passen, wenn Sie nämlich die Liquidität im Unternehmen behalten wollt, um zu investieren. Es kann Ihnen aber auch nicht passen, wenn Sie gerade privat Ihr Häuschen finanzieren möchten und eine Gewinnausschüttung gerade recht käme. Und es kann Ärger mit Gesellschaftern geben, je nachdem welche Zielsetzung diese verfolgen.
Höhere ausgewiesene Gewinne haben auch ihren Reiz!
Bankgespräche werden einfacher, die Gesellschafter sind friedlicher, Investitionen sind leichter möglich.
Mein Tipp: Überlassen Sie nicht alles dem Automatismus der Steuerberater. Kommunizieren Sie eindeutig gegenüber Ihrer Steuerberatung, welches Gewinnziel Sie erreichen wollen und lassen Sie sich von den Profis beraten, welche Maßnahmen dazu geeignet sind.
Wenn Sie wissen möchten wie ein Jahresabschluss über die doppelte Buchführung mit Soll und Haben zustande kommt, können Sie sich dies in meinem kostenlosen Podcast unter hpruehl.de/podcast erklären lassen.