Geschäftsvorfall: Tilgung eines Darlehens
Irgendwann kommt der Tag: Die Bank will ihr Geld zurück. Ob in einer Summe oder schrittweise durch regelmäßige Teilzahlungen ist dabei unerheblich. Wie gesagt wir reden hier nur von einer Tilgung, nicht einer Zinszahlung. Bei der Tilgung geht es nur um die Rückzahlung der ursprünglich erhaltenen Summe, nicht etwa der fälligen Zinsen.
Bilanzauswirkung der Tilgung
Weil sich die Verbindlichkeiten an die Bank damit reduzieren, sinkt das Fremdkapital auf seiner linken Seite im Soll. Das ist erfreulich, aber gleichzeitig mindert sich das Umlaufvermögen, konkret das Bankkonto, von dem aus die Tilgung überwiesen wurde, auf seiner rechten Seite im Haben.
Es handelt sich um eine Bilanzverkürzung. Die Bilanzsumme wird kleiner, weil sowohl ein Konto der Aktivseite, also auch eines der Passivseite im Wert sinkt.
Erfolgswirkung einer Tilgung
Der Gewinn wird von diesem Geschäftsvorfall nicht beeinträchtigt. Moment, könnten Sie sagen, wir müssen doch Geld hergeben und verlieren damit Werte. Das stimmt zwar, aber dafür sinken auch die Schulden, was gewissermaßen einen Wertzuwachs darstellt, beides gleicht sich exakt aus und insgesamt ist der Geschäftsvorfall erfolgsneutral.
Auch hier ist darauf zu achten, dass bei einer Annuität, das ist eine regelmäßig gleichbleibende Zahlung, die einen Zins- und einen Tilgungsanteil enthält, sorgfältig getrennt gebucht wird, die Tilgung als Reduktion der Schuld und die Zinslast als Aufwand.
Liquiditätswirkung einer Tilgung
Das Unternehmen verliert durch die Tilgung Geld, somit ist eine Liquiditätsminderung gegeben. Das hat die Tilgung mit der Zinszahlung gemein, den Geldabfluss, und lediglich in der Erfolgswirkung unterscheiden sie sich.
Kaufmännischer Charakter einer Tilgung:
„Fremdkapital (Darlehensverbindlichkeiten) an Umlaufvermögen (Bank)“, Bilanzverkürzung mit Liquiditäts-, aber ohne Erfolgswirkung.
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