Geschäftsvorfall: Provision wird an einen Dritten gezahlt
Nicht nur Mitarbeiter des Verkaufs, auch Partner außerhalb des Unternehmens unterstützen beim Vertrieb und werden üblicherweise mit Provisionen vergütet. Eine solche Provision stellt für das Unternehmen einen Aufwand, einen Wertverzehr dar. Dieser Verlust an Werten geht – wie immer bei Aufwendungen – zu Lasten der Eigentümer.
Der Einwand, dass die Provision auch einen Wertzuwachs verursacht habe, nämlich den Verkaufserlös, den der Handelsvertreter für das Unternehmern erreichte, kann bei der Betrachtung dieses einzelnen Geschäftsvorfall nicht berücksichtigt werden, denn dies wird mit einem separaten Buchungssatz erfasst. Aber davon mehr in einem späteren Blogpost.
Bilanzwirkung einer Provision
Weil das Eigenkapital schrumpft, wird es auf seiner linken Seite im Soll gebucht (Provisionsaufwand) und die Gegenbuchung erfolgt im Umlaufvermögen, dessen Bankkonto rechts im Haben ebenfalls schrumpft.
Es handelt sich um eine Bilanzverkürzung. Die Bilanzsumme wird kleiner, weil sowohl ein Konto der Aktivseite, also auch eines der Passivseite im Wert sinkt.
Erfolgswirkung einer Provision
Der Gewinn sinkt. Wie gesagt, der Gewinnzuwachs durch den Verkauf, auf dem die Provisionszahlung beruht, wird in einem separaten Buchungssatz berücksichtigt. Anders läge der Fall, wenn dem Vertretener der Provisionsanspruch schon zugewachsen ist, aber noch nicht ausgezahlt wurde, dann wäre das Fremdkapital betroffen.
Liquiditätswirkung einer Provision
Das Unternehmen verliert durch Auszahlung der Provision, meist durch Überweisung, liquide Mittel. Der Zugang an liquiden Mitteln durch den Verkaufserfolg, den der Vertreter für das Unternehmen erreichte, führt später zu einem separaten Buchungssatz.
Kaufmännischer Charakter der Provision:
„Eigenkapital (Provisionsaufwand) an Umlaufvermögen (Bank)“ Bilanzverkürzung mit Liquiditäts- und Erfolgswirkung.
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