Geschäftsvorfall: Lohnzahlung im gleichen Monat durch Überweisung vom Bankkonto
Ob die Lohnzahlung in bar oder per Überweisung erfolgt, hat auf den kaufmännischen Charakter eines Geschäftsvorfalls keinen wesentlichen Einfluss. Allerdings wird ein anderes Konto des Umlaufvermögens benötigt, nämlich Bank anstatt Kasse. Zahlt ein Unternehmen Löhne, so ist das ein Aufwand, ein Wertverzehr, der somit zu Lasten des Eigenkapitals auf dem Konto Lohnaufwand gebucht wird.
Es geht hier um die grundsätzliche Wirkung eines Lohns auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens.
Bilanzwirkung einer Lohnzahlung per Banküberweisung
Werden Löhne durch Überweisung bezahlt, so sinkt das Eigenkapital auf seiner linken Seite im Soll (Konto Lohnaufwand). Zwar wurde es nicht entnommen, aber durch Wertverzehr verbraucht und Verluste durch Aufwendungen gehen – wie auch bei einer Lohnzahlung in bar – zu Lasten der Eigentümer. Gleichzeitig sinkt die Bank aus dem Bereich Umlaufvermögen auf ihrer rechten Seite im Haben.
Es handelt sich um eine Bilanzverkürzung. Die Bilanzsumme wird kleiner, weil sowohl ein Konto der Aktivseite, also auch eines der Passivseite im Wert sinkt. Konkret reduziert sich das Eigenkapital und ebenso das Bankkonto.
Erfolgswirkung einer Lohnzahlung durch Überweisung
Der Lohn ist durch den Wertverzehr erfolgswirksam, geht später als Aufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung ein und belastet somit den Gewinn.
Liquiditätswirkung einer Lohnzahlung per Überweisung
Das Unternehmen verliert zudem Geld, eine direkte Liquiditätswirkung ist also gegeben. Sollte die Lohnauszahlung erst im Folgemonat durchgeführt werden, ist anders zu buchen, dies betrachten wir in einem späteren Blog.
Kaufmännischer Charakter der Lohnzahlung durch Überweisung:
„Eigenkapital (Lohnaufwand) an Umlaufvermögen (Bank)“, Bilanzverkürzung mit direkter Liquiditäts- und Erfolgswirkung.
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