Abschreibungen beim Jahresabschluss

Jahresabschluss und Abschreibungen (AfA) gehören zusammen wie Bier und Brezeln. Und beim Umgang damit (den AfA, nicht dem Bier und den Brezeln) gibt es verschiedene Methoden mit teils erheblichen Auswirkungen auf die Ergebniskontrolle während des laufenden Jahres.

Schauen Sie doch einmal in Ihre Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), sofern Sie diese – hoffentlich – monatlich bekommen, wie hoch die Abschreibungen sind, die in den Monaten Januar bis November gebucht wurden.

Dann vergleichen Sie diese mit den Abschreibungen, die im Dezember gebucht wurden.

Wenn sich eine hohe Differenz ergibt, also wenn bis November wenige oder keine Abschreibungen ausgewiesen werden, im Dezember aber sehr hohe, dann bucht Ihr Steuerberater oder Ihre Buchhaltung alle Abschreibungen auf einen Schlag erst am Jahresende.

Das ist schlecht (es sei denn, sie sind in der Höhe nicht relevant), denn dann erleben Sie am Jahresende womöglich eine böse Überraschung, wenn sich die bis November guten Ergebnisse durch einen massiven Einschlag der Abschreibungen in (Un-)Wohlgefallen auflösen.

Steuerberater zu Abschreibungen anweisen

Falls dem so ist, weisen Sie Ihren Steuerberater bzw. Ihre Buchhaltung an, ab diesem Jahr monatlich ein Zwölftel der zu erwartenden Abschreibungen zu buchen, um die Jahresendüberraschung zu vermeiden. Man nennt diese auf „Rechnungsperioden“ (hier: Monate) korrekt zugeordneten Aufwendungen (und manchmal auch Erträge) „Abgrenzungen“.

Diese Zwölftel müssen nicht auf den Cent genau sein, eine grobe Schätzung reicht. Es geht nur darum:

a) monatlich richtige Ergebnisse unter Berücksichtigung ALLER Aufwendungen auszuweisen, und
b) Jahresendüberraschungen zu vermeiden.

Tipp: Steuerberater, die auf eine betriebswirtschaftliche Beratung Wert legen, machen das sowieso. So können Sie auch ein Stück weit die Kompetenz bzw. das Engagement Ihrer Steuerberatung beurteilen (wie gesagt, sofern die Werte nicht unerheblich sind).

Jahresabschluss und  Abschreibungen organisieren

Ein Hinweis für alle, denen der Aufwand dafür zu groß erscheint: Die Werte müssen unterjährig nicht genau exakt sein, weil der Gesetzgeber erst am Jahresende einen exakten Ausweis verlangt. Bei der monatlichen Abgrenzung geht es in erster Linie darum, intern betriebswirtschaftlich ausreichend richtige  Zahlen zu bekommen, damit am Jahresende beim Ergebnis keine Überraschungen auftauchen.

In etwa korrekt gezwölftelte Abschreibungsbeträge daher reichen aus, um das Monatsergebnis soweit realistisch darzustellen, dass daraus möglicherweise abgeleitete Entscheidungen sinnvoll bleiben.

Mögliche Kritik, dass „in etwa“ – Abschreibungen doch nicht dem Buchhaltungsethos entsprechen, begegnen Sie einfach mit dem Hinweis, dass unterlassene unterjährige Abschreibungen dies schon mal gar nicht tun. Und lassen Sie sich von solchen Sprüchen nicht verunsichern.

Mehr dazu und wie der Jahresabschluss funktioniert in meinem Podcast.